Allgemeine Nutzungsbedingungen

der beVizz GmbH zur Nutzung der Webseite www.bevizz.com

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen" genannt) der beVizz GmbH, Kindinger Str. 32, 91171 Greding (nachfolgend „Plattformbetreiber" oder „wir"/„uns") gelten gegenüber allen natürlichen und/oder juristischen Personen, die Services auf der Webseite www.bevizz.com und/oder in der mobilen Applikation (nachfolgend „beVizz" genannt) anbieten (nachfolgend „Serviceanbieter" genannt) und/oder die Webseite nutzen, um mit Serviceanbietern in Kontakt zu treten (nachfolgend „Auftraggeber" genannt). Serviceanbieter und Auftraggeber werden nachfolgend gemeinsam auch als „Nutzer" bezeichnet.

1.2 Auf alle – auch künftig – zwischen uns und dem Nutzer geschlossenen Verträge finden ausschließlich diese Nutzungsbedingungen Anwendung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

1.3 Unsere Nutzungsbedingungen gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger abweichender Bedingungen des Nutzers auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Bedingungen vorgesehen ist oder wir nach Hinweis des Nutzers auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen die Nutzung von beVizz ermöglichen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich auf die Geltung unserer Nutzungsbedingungen verzichtet und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen ausdrücklich anerkannt.

2. Inhalt von beVizz; Rolle des Plattformbetreibers

2.1 Der Plattformbetreiber stellt beVizz zur Vermittlung von Services zur Verfügung. Der Plattformbetreiber selbst ist nicht Anbieter der Services. Verträge über die Erbringung der auf beVizz angebotenen Services kommen allein zwischen dem Serviceanbieter und dem Auftraggeber zustande. Aus diesem Grund übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung für die vom Serviceanbieter versprochenen Services, insbesondere nicht für deren Art, Umfang und Qualität.

2.2 Der Serviceanbieter ist nach der gegenüber dem Plattformbetreiber abgegebenen Erklärung Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB"). Seine Identität ist auf der Anbieterseite des jeweiligen Serviceanbieters erkennbar (vgl. Ziff. 6.2).

2.3 Für Inhalt und Darstellung der präsentierten Services ist allein der Serviceanbieter verantwortlich. Aus diesem Grund übernimmt der Plattformbetreiber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Serviceanbieters.

3. Registrierung des Nutzers

3.1 Zur Nutzung der Funktionen von beVizz ist eine Registrierung erforderlich. Durch Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag zustande (vgl. zu den Kosten Ziff. 4).

3.2 Zur Registrierung hat der Nutzer ein Benutzerkonto anzulegen. Bei Anlegung des Benutzerkontos sind zuerst eine gültige E-Mail-Adresse, ein Passwort sowie eine Passwort-Wiederholung anzugeben. Der Nutzer kann zudem über ein Auswahlfeld festlegen, ob er beVizz als Serviceanbieter, Auftraggeber oder in beiden Rollen nutzen möchte. Entscheidet sich der Nutzer für eine Rolle, kann er die andere Rolle später in seinem Profil hinzufügen.

3.3 Vor Abgabe des Registrierungswunsches hat der Nutzer sein Einverständnis mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung zu bestätigen. Der Nutzer gibt den Registrierungswunsch durch einen Klick auf das Feld „Registrieren" ab.

3.4 Nach Abgabe des Registrierungswunsches sendet der Plattformbetreiber dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Registrierungsprozess ist vollständig abgeschlossen, wenn der Nutzer den in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslink anklickt und seine angegebene E-Mail-Adresse dadurch verifiziert.

3.5 Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Registrierungen aus sachlichen Gründen zurückzuweisen. Sachliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn schon im Registrierungsvorgang Verstöße des Nutzers gegen geltendes Recht erkennbar sind. Der Plattformbetreiber teilt dem Nutzer die Entscheidung unter Bezeichnung der Gründe mit.

3.6 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unberechtigten Zugriff hat der Nutzer den Plattformbetreiber unverzüglich zu informieren und geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Änderung des ausgewählten Passworts, zu ergreifen. Der Nutzer kann sein Passwort jederzeit in seinem Profil unter „Mein Konto" ändern. Zudem hat der Nutzer die Wahl, sein Profil zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu schützen.

4. Kostenlose Nutzung für Auftraggeber; Kostenpflichtige Abonnements für Serviceanbieter; Probezeitraum für Serviceanbieter

4.1 Die Nutzung von beVizz ist für den Auftraggeber kostenlos. Die Nutzung durch den Serviceanbieter, d.h. die Nutzung der Serviceanbieter-Funktionen von beVizz, erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements.

4.2 Der Serviceanbieter kann zur Nutzung der Serviceanbieter-Funktionen zwischen zwei Abonnement-Stufen sowie zwei Laufzeiten wählen:

Abonnement „Basic":

  • monatliche Laufzeit, d.h. monatlich kündbar
  • jährliche Laufzeit, d.h. jährlich kündbar

Abonnement „Premium":

  • monatliche Laufzeit, d.h. monatlich kündbar
  • jährliche Laufzeit, d.h. jährlich kündbar

4.3 Der Serviceanbieter hat den auf beVizz vorgesehenen Bestellvorgang zu durchlaufen. Die Buchung eines Abonnements wird dem Serviceanbieter anschließend per E-Mail bestätigt.

4.4 Der konkrete Funktionsumfang der Abonnements ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, abzurufen unter www.bevizz.com/subscription/plans/.

4.5 Der Abonnement-Preis ist sofort fällig. Bei monatlicher Laufzeit ist entsprechend der jeweilige monatliche Abonnement-Preis zu zahlen. Bei jährlicher Laufzeit ist der jeweilige jährliche Abonnement-Preis zu zahlen.

4.6 Die Freischaltung der vom gewählten Abonnement umfassten Serviceanbieter-Funktionen erfolgt unmittelbar und automatisch nach erfolgreicher Zahlung des Abonnement-Preises (vgl. zur erfolgreichen Zahlung Ziff. 5.2).

4.7 Der Serviceanbieter kann ein laufendes Basic-Abonnement jederzeit auf ein Premium-Abonnement upgraden. Die geleistete Zahlung des Serviceanbieters wird anteilig auf den Preis für das Premium-Abonnement angerechnet.

4.8 Ein Downgrade vom laufenden Premium-Abonnement zum Basic-Abonnement ist nicht jederzeit möglich. Hierzu muss der Serviceanbieter sein Premium-Abonnement ordnungsgemäß kündigen (vgl. Ziff. 11). Nach Ablauf des Premium-Abonnements kann der Serviceanbieter sodann ein Basic-Abonnement abschließen.

4.9 Nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn der Serviceanbieter das Abonnement nicht zuvor nach Ziff. 11 ordnungsgemäß kündigt.

4.10 Serviceanbieter haben einmalig die Möglichkeit, die Serviceanbieter-Funktionen im Rahmen des gewählten Abonnements während eines Probezeitraums zu testen. Nach Ablauf des Probezeitraums entsteht das vom Serviceanbieter ausgewählte kostenpflichtige Abonnement, wenn der Serviceanbieter den Probezeitraum nicht vor dessen Ablauf kündigt. Eine Kündigung des Probezeitraums ist jederzeit vor Ablauf möglich. Ziff. 11 gilt entsprechend.

5. Zahlungsbedingungen für den Abonnement-Preis

5.1 Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer.

5.2 Die Zahlung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister mollie (nachfolgend „Zahlungsdienstleister" genannt). Der Serviceanbieter wird nach einem Klick auf das Schaltfeld „Weiter zur Zahlung" auf die Webseite des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Der Serviceanbieter hat eine Zahlungsmethode auszuwählen und die Zahlung entsprechend vorzunehmen. War die Durchführung der Zahlung erfolgreich, wird der Plattformbetreiber vom Zahlungsdienstleister unmittelbar informiert.

5.3 Im Falle einer automatischen Verlängerung (vgl. Ziff. 4.9) ist der Abonnement-Preis mit Beginn des neuen Abonnement-Zeitraums fällig. Die Zahlung erfolgt gemäß der vom Serviceanbieter ausgewählten Zahlungsmethode.

6. Serviceanbieter-Funktionen; Inhalte des Serviceanbieter-Profils

6.1 Die Serviceanbieter-Funktionen umfassen unter anderem die Präsentation eines eigenen Serviceanbieter-Profils und der eigenen Service-Angebote, die Darstellung von Projektbeispielen und im Premium-Abonnement den Abruf von Statistiken zur Sichtbarkeit des Serviceanbieter-Profils.

6.2 Der Serviceanbieter hat in seinen Profileinstellungen den Namen seines Unternehmens oder seiner Firma, seinen Vor- und Nachnamen sowie eine gültige Adresse anzugeben. Zudem muss er einen Link zur Verfügung stellen, durch den man unmittelbar auf sein Impressum weitergeleitet wird. Alternativ kann der Serviceanbieter die nach § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz erforderlichen Informationen in seinen Profileinstellungen hinterlegen.

6.3 Der Serviceanbieter kann in seinen Profileinstellungen ferner

  • im Abschnitt „Mein Konto" sein Passwort abändern. Die dort hinterlegten Informationen sind für Auftraggeber nicht ersichtlich;
  • im Abschnitt „Abonnement-Verwaltung" das gewählte Abonnement, die Abonnement-Laufzeit sowie das Start- und Ablaufdatum sehen. Außerdem kann er dort die Onboarding-Checkliste einsehen, sein Abonnement kündigen (vgl. Ziff. 11), eine Übersicht über die buchbaren Abonnements abrufen und seine Empfehlungen verwalten;
  • im Abschnitt „Serviceanbieter-Profil" zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben nach Ziff. 6.2 verschiedene Information zu seinem Unternehmen hinterlegen, insbesondere ein Unternehmenslogo, einen Unternehmensslogan, ein Teamfoto, einen „Über-Uns"-Text sowie Angaben zum Social-Media-Auftritt;
  • im Abschnitt „Zertifikate verwalten" Zertifikate hochladen, um die eigene Qualifikation und Reputation zu unterstreichen. Möchte der Serviceanbieter ein Zertifikat hochladen, muss er mindestens den Namen des Zertifikats, den Aussteller, das Ausstellungsdatum, den Gültigkeitszeitraum angeben sowie das Zertifikat als Kopie des Originalzertifikats zur Verfügung stellen. Der Plattformbetreiber prüft die Echtheit des Zertifikats im Rahmen des Zumutbaren und entscheidet anschließend über Freigabe oder Ablehnung, wobei die Ablehnung nur bei begründeten Zweifeln an der Echtheit des Zertifikats erfolgen darf. Der Plattformbetreiber teilt dem Serviceanbieter die Entscheidung per E-Mail mit. Erteilt der Plattformbetreiber die Freigabe, wird auf dem Serviceanbieter-Profil der Name des Zertifikats, der Aussteller, das Ausstellungsdatum sowie der Gültigkeitszeitraum dargestellt. Die zur Verfügung gestellte Kopie des Originalzertifikats wird nicht veröffentlicht. Stellt sich nachträglich heraus, dass das Zertifikat gefälscht war oder missbräuchlich verwendet wurde, löscht der Plattformbetreiber die Hinweise auf das Zertifikat umgehend. Weitere Maßnahmen bleiben vorbehalten.

6.4 Der Serviceanbieter kann im Abschnitt „Dein Angebot" ferner

  • unter „Services" seine Service-Angebote darstellen, insbesondere durch Angabe eines Titels und von Schlagworten, durch Auswahl einer Kategorie sowie durch Beschreibung des Preismodells;
  • unter „Projektbeispiele" in der Vergangenheit durchgeführte Projekte darstellen, insbesondere durch Nennung des Kunden, der Branche sowie des Start- und Endzeitraums. Der Plattformbetreiber überprüft veröffentlichte Projektbeispiele nicht auf inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit;
  • im Premium-Abonnement unter „Statistiken" Statistiken zu Aufrufen und Sichtbarkeit seines Serviceanbieter-Profils, seiner veröffentlichten Serviceangebote und seiner Projektbeispiele einsehen;
  • im Premium-Abonnement unter „Ausschreibungen anschauen" sein Interesse an von Auftraggebern veröffentlichten Ausschreibungen bekunden (vgl. Ziff. 5.4 und 6.2).

6.5 Hat ein Auftraggeber eine Ausschreibung veröffentlicht (vgl. Ziff. 6.2), kann ein Serviceanbieter an der Ausschreibung sein Interesse bekunden, wenn er ein Premium-Abonnement abgeschlossen hat und indem er auf den Button „Interesse anmelden" klickt. In diesem Fall erhält der Auftraggeber eine E-Mail mit den Kontaktdaten des Serviceanbieters. Der Auftraggeber hat sodann 10 Tage Zeit, sich beim Serviceanbieter zu melden. Falls erforderlich, wird der Auftraggeber bis zu zwei Mal per E-Mail daran erinnert, Kontakt aufzunehmen. Sollte eine Kontaktaufnahme ausbleiben, wird die Ausschreibung automatisch geschlossen. Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Serviceanbieter erfolgt ausschließlich außerhalb von beVizz. Der Plattformbetreiber hat hierauf keinen Einfluss. Der Serviceanbieter kann sein angemeldetes Interesse jederzeit zurückziehen. Hierüber wird der Auftraggeber ebenfalls per E-Mail informiert.

6.6 Der Serviceanbieter verpflichtet sich, bei der Nutzung von beVizz alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Rechtsvorschriften sowie die in diesen Nutzungsbedingungen niedergeschriebenen Regeln einzuhalten. Insbesondere sichert der Serviceanbieter zu, zur Veröffentlichung der Inhalte in jeglicher Hinsicht berechtigt zu sein.

6.7 Der Serviceanbieter ist für sämtliche der von ihm auf beVizz veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich. Er stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte gegenüber dem Plattformbetreiber erhoben werden.

6.8 Der Plattformbetreiber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Berechtigung des Serviceanbieters zur Veröffentlichung der Inhalte diese zu sperren oder zu löschen.

7. Auftraggeber-Funktionen

7.1 Der Auftraggeber kann im Abschnitt „Dienstleistungen" Services finden, Anbieter entdecken und/oder eine Ausschreibung veröffentlichen.

7.2 Der Auftraggeber kann eine Ausschreibung veröffentlichen, indem er im Abschnitt „Deine Ausschreibungen" auf „Neue Ausschreibung" klickt und dort mindestens die abgefragten Pflichtinformationen eingibt, insbesondere einen Titel, eine Beschreibung, eine Service-Kategorie und ein Enddatum. Die Ausschreibung wird veröffentlicht, sobald der Auftraggeber am Ende der Seite auf „Ausschreibung erstellen" klickt.

7.3 Hat ein Auftraggeber Interesse an einem angebotenen Service oder an einem Serviceanbieter, kann er den Serviceanbieter über ein von beVizz bereitgestelltes Kontaktformular kontaktieren. Hierzu muss der Auftraggeber seinen Namen, seine E-Mail-Adresse sowie eine Nachricht an den Serviceanbieter eingeben und anschließend auf „Nachricht senden" klicken. Klickt der Auftraggeber auf „Nachricht senden", generiert beVizz aus den eingegebenen Informationen eine Nachricht an den Serviceanbieter. Die daran anschließende Kommunikation erfolgt außerhalb von beVizz allein zwischen dem Serviceanbieter und dem Auftraggeber. Der Plattformbetreiber hat hierauf keinen Einfluss.

7.4 Hat ein Serviceanbieter einen externen Terminkalender über einen Hyperlink hinterlegt, wird der Auftraggeber durch einen Klick auf diesen Hyperlink zum externen Terminkalender weitergeleitet. Eine etwaige Terminbuchung durch den Auftraggeber wird außerhalb von beVizz abgewickelt. Der Plattformbetreiber hat hierauf keinen Einfluss.

7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei jeglicher Nutzung von beVizz alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Rechtsvorschriften sowie die in diesen Nutzungsbedingungen niedergeschriebenen Regeln einzuhalten. Insbesondere sichert der Auftraggeber zu, zur Veröffentlichung der Inhalte in jeglicher Hinsicht berechtigt zu sein.

7.6 Der Auftraggeber ist für sämtliche der von ihm auf beVizz veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich. Er stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte gegenüber dem Plattformbetreiber erhoben werden.

7.7 Der Plattformbetreiber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Berechtigung des Auftraggebers zur Veröffentlichung der Inhalte diese zu sperren oder zu löschen.

8. Bewertungen

8.1 Auftraggeber haben die Möglichkeit, Serviceanbieter nach abgeschlossenen Services zu bewerten. Die Bewertung erfolgt anhand eines 5-Sterne-Systems in verschiedenen Kategorien, wobei die Vergabe von fünf Sternen die höchste Zufriedenheit ausdrückt.

8.2 Die auf beVizz angezeigte Bewertung des Serviceanbieters ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bewertungswert für alle vorgesehenen Kategorien.

8.3 Auf Anfrage des Serviceanbieters kann der Auftraggeber einen schriftlichen und öffentlich einsehbaren Kommentar auf dem Serviceanbieter-Profil hinterlassen. Der Kommentar ist sachlich und wahrheitsgemäß zu formulieren, insbesondere darf er keinen beleidigenden und/oder rechtswidrigen Inhalt umfassen. Der Serviceanbieter kann auf einen abgegebenen Kommentar einmalig antworten. Auch die Antwort darf keinen beleidigenden und/oder rechtswidrigen Inhalt umfassen.

8.4 Der Serviceanbieter kann die Löschung einer Bewertung oder eines Kommentars beantragen. Ein Anspruch auf Löschung besteht nur, wenn die Bewertung oder der Kommentar nachweislich nicht der Wahrheit entspricht oder einen nach Ziff. 7.3 unzulässigen Inhalt umfasst.

8.5 Der Plattformbetreiber kann Bewertungen und oder Kommentare auf Antrag (vgl. Ziff. 7.4) oder auf eigene Initiative prüfen, beanstanden und löschen, wenn diese einen nach Ziff. 7.3 unzulässigen Inhalt umfassen.

9. Ranking der Services, der Serviceanbieter und der Ausschreibungen

9.1 Die Darstellung und Reihenfolge der Services und der Serviceanbieter auf beVizz erfolgt nach einem zweistufigen System. Zunächst werden sämtliche Serviceanbieter in zwei Gruppen unterteilt:

  • Serviceanbieter mit Premium-Abonnement
  • Serviceanbieter mit Basic-Abonnement

9.2 Serviceanbieter mit Premium-Abonnement sowie deren Services werden vor Serviceanbietern mit Basic-Abonnement sowie deren Services angezeigt.

9.3 Innerhalb der jeweiligen Gruppe erfolgt die Sortierung der Serviceanbieter anhand eines Scoring-Systems. Die Gesamtpunktzahl eines Anbieters ergibt sich aus der Summe der folgenden Kriterien:

Anzahl der Bewertungen:
Die Anzahl der erhaltenen Bewertungen wird mit dem Faktor 0,5 multipliziert, wobei maximal 50 Bewertungen berücksichtigt werden. Es können somit höchstens 25 Punkte erreicht werden.

Durchschnittliche Bewertung:
Die durchschnittliche Bewertung wird mit dem Faktor 20 multipliziert. Bei einer durchschnittlichen Bewertung von 5 Sternen können maximal 100 Punkte erreicht werden.

Alter des Anbieter-Kontos:
Für die Dauer seit Registrierung als Serviceanbieter werden Punkte nach folgender Formel vergeben. Die Punktevergabe erfolgt nur innerhalb der ersten 150 Tage seit Kontoanlegung. Danach beträgt die Punktzahl 0:

75 – (0,5 × Anzahl der Tage seit Kontoanlegung). Beispielhaft ergibt sich:

  • 0 Tage: 75 Punkte
  • 30 Tage: 60 Punkte
  • 60 Tage: 45 Punkte
  • 90 Tage: 30 Punkte
  • 120 Tage: 15 Punkte
  • ab 150 Tage: 0 Punkte

Die sich aus den vorstehenden Kriterien ergebende Gesamtpunktzahl ist maßgeblich für das Ranking der Serviceanbieter und der Services innerhalb der jeweiligen Gruppe. Serviceanbieter mit höherer Punktzahl sowie deren Services werden bevorzugt angezeigt.

9.4 Die Darstellung der von Auftraggebern veröffentlichten Ausschreibungen erfolgt nach dem Datum ihrer Veröffentlichung.

10. Verfügbarkeit von beVizz; Wartungsarbeiten; Störungen

10.1 Der Plattformbetreiber setzt alle ihm zumutbaren Mittel für einen reibungslosen Ablauf und die Verfügbarkeit von beVizz ein. Dies umfasst insbesondere die Zurverfügungstellung ausreichender Serverkapazitäten und Hosting-Leistungen zur Abrufbarkeit von beVizz.

10.2 Der Plattformbetreiber steht nicht für eine Unterbrechung der Zugänglichkeit zu beVizz oder eine Verzögerung bei der Ausführung ein, soweit diese außerhalb seiner Einflusssphäre liegt, insbesondere wenn diese von der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Kontinuität der Verbindungen von Dritten (Telekommunikationsnetzbetreiber, öffentliches Internet, Hardware, Aktualität der Software, höhere Gewalt etc.) sowie von der Richtigkeit und Integrität der von den Nutzern und von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen abhängt.

10.3 Der Anspruch auf Nutzung von beVizz besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.

10.4 Der Plattformbetreiber hat das Recht, die Erreichbarkeit von beVizz ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zur Durchführung von Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Unterbrechung

  • aufgrund eines anwendbaren Gesetzes, einer Verordnung, eines Gerichtsbeschlusses oder einer anderen behördliche Anordnung;
  • aufgrund einer notwendigen Anpassung der technischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Verschlüsselungsstandards);
  • zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit

erforderlich ist.

10.5 Im Fall von geplanten Wartungsarbeiten wird der Plattformbetreiber den Nutzer mit angemessenem zeitlichen Vorlauf über die Durchführung der Wartungsarbeiten und deren zeitlichen Rahmen informieren. Der Plattformbetreiber unternimmt alle ihm zumutbaren Anstrengungen, um die negativen Folgen einer solchen Unterbrechung möglichst gering zu halten.

11. Laufzeit des Abonnements; Kündigung des Abonnements; Laufzeit des Nutzungsvertrages

11.1 Die Laufzeit eines Abonnements des Serviceanbieters beginnt unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung des Abonnement-Preises (vgl. Ziff. 4.7 und 5). Nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn der Serviceanbieter das Abonnement nicht zuvor nach Ziff. 11.2 ordnungsgemäß kündigt.

11.2 Der Serviceanbieter kann sein Abonnement jeweils zum Ende der Abonnement-Laufzeit über die auf beVizz bereitgestellten Möglichkeiten (vgl. Ziff. 6.2) oder durch Einhaltung der Textform kündigen. Im Falle der Kündigung über die Schaltfläche „Abonnement endgültig kündigen" ist die Kündigung bis zum Ablauf der Abonnement-Laufzeit jederzeit möglich. Im Falle einer Kündigung per Textform beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Abonnement-Laufzeit. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist im Falle der Kündigung per Textform ist der Eingang der Kündigung beim Plattformbetreiber.

11.3 Der Serviceanbieter kann auch nach Ablauf eines gekündigten Abonnements weiterhin auf sein Profil und die dort hinterlegten Inhalte zugreifen. Sein Serviceanbieterprofil sowie seine weiteren veröffentlichten Inhalte sind für Besucher von beVizz, auch für registrierte Auftraggeber, nicht mehr sichtbar.

11.4 Auftraggeber sowie Serviceanbieter ohne laufendes Abonnement können ihren Account jederzeit löschen, indem sie am Ende ihrer Profilseite auf „Account löschen" klicken. Das Löschen des Accounts ist nicht während der Abonnement-Laufzeit möglich. Durch Löschen des Accounts endet der Nutzungsvertrag zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer.

11.5 Der Plattformbetreiber behält sich vor, das Abonnement zu kündigen und/oder den Account eines Nutzers zu sperren, wenn ihm ein Festhalten am Fortbestand des Nutzungsvertrages und des Abonnementvertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Serviceanbieter nachweislich gegen die Pflichten aus Ziff. 6.5 und/oder der Auftraggeber gegen die Pflichten aus Ziff. 7.5 verstößt und diesen Verstoß auch nach einem Hinweis durch den Plattformbetreiber nicht beseitigt.

11.6 § 314 BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Haftung des Plattformbetreibers

12.1 Wir haften nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -, und/oder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen.

12.2 Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht

a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Nutzer vertrauen darf;

c) im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

d) im Falle des Verzuges, soweit ein Fixgeschäft vereinbart war;

e) soweit wir die Garantie für das Vorhandensein eines Leistungserfolges übernommen haben;

f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

12.3 Sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, und kein Fall vorstehender Ziff. 12.2, dort a), c), d), e) und f) vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragsTypischen Schäden.

12.4 Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von 5.000,00 EUR. Ziff. 12.2 gilt entsprechend.

12.5 Darüber hinaus ist unsere Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, etc., ausgeschlossen. Ziff. 12.2 gilt entsprechend.

12.6 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 12.1 bis 12.5 und Ziff. 12.7 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und unseren sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern.

12.7 Soweit dem Nutzer nach Maßgabe dieser Ziff. 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese innerhalb von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ziffer 12.2 dieser Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.

12.8 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Änderung der Nutzungsbedingungen

13.1 Der Plattformbetreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen in Zukunft zu ändern.

13.2 Die beabsichtigte Änderung wird dem Nutzer spätestens 15 Tage vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden gegenüber dem Nutzer nur wirksam, wenn er diese annimmt. Eine Annahme kann auch unter Anwendung der Zustimmungsfiktion, vgl. Ziff. 13.3, erfolgen.

13.3 Das Schweigen des Nutzers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots, wenn

  • das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für den Plattformbetreiber zuständigen nationalen oder internationalen Behörde nicht mehr mit den gesetzlichen Verpflichtungen des Plattformbetreibers in Einklang zu bringen ist und
  • der Nutzer das Änderungsangebot des Plattformbetreibers nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Der Plattformbetreiber wird den Nutzer im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

13.4 Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Auch hierauf wird der Nutzer in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung hingewiesen (vgl. Ziff. 13.2). Ist der Nutzer Serviceanbieter, so umfasst die Kündigung auch die Kündigung eines laufenden Abonnements. In diesem Fall wird dem Serviceanbieter der bezahlte Abonnement-Preis anteilig zurückerstattet.

13.5 Ziff. 13.3 findet keine Anwendung

  • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Nutzungsvertrages und den Abonnement-Preis betreffen;
  • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen;
  • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Plattformbetreibers verschieben würden.

In den vorbezeichneten Fällen wird der Plattformbetreiber die Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

14. Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Der Plattformbetreiber ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Datenschutz

15.1 Der Plattformbetreiber beachtet die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

15.2 Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den anwendbaren Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der Nutzer als betroffene Personen (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit) ergeben sich ausschließlich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, die unter www.bevizz.com/datenschutz/ abrufbar ist und die integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.

16. Erfüllungsort; Schriftform; Gerichtsstand; Anwendbares Recht

16.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz des Plattformbetreibers.

16.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textformabrede selbst. Der Vorrang der Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.

16.3 Für Nutzer, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber ist jedoch berechtigt, einen Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Für Nutzer, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, d.h. solche, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Nutzer seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat. Soweit der Nutzer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gilt diese Rechtswahl nur soweit dem Nutzer hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der einem Verbraucher durch diejenigen zwingenden, nicht durch Vereinbarung abdingbaren Bestimmungen des Landes, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.